Meldezettel in Wien: Wohnsitz anmelden in 3 Tagen
Aktualisiert: · 1 Min. Lesezeit
Der Meldezettel ist in Österreich der erste Behördenweg nach dem Umzug – und die Grundlage für fast alles danach.
Kurz gesagt: Formular ausfüllen, Vermieter:in unterschreiben lassen, mit Reisepass innerhalb von 3 Tagen zum Meldeservice.
Frist
Du musst deinen Wohnsitz innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug anmelden. Das gilt für alle – auch für EU-Bürger:innen und Österreicher:innen.
Was du brauchst
- Meldezettel-Formular, vollständig ausgefüllt.
- Unterschrift der Unterkunftgeberin bzw. des Unterkunftgebers (Vermieter:in oder Hauptmieter:in) auf dem Formular.
- Reisepass oder Personalausweis.
- Wer unentgeltlich bei anderen wohnt, braucht eine unterschriebene Bestätigung darüber.
Wo meldest du dich an?
In Wien beim Meldeservice eines Magistratischen Bezirksamts. Du kannst in jedes Meldeservice gehen, nicht nur in deinem Bezirk. Meist geht es ohne Termin; mit Terminbuchung geht es schneller.
Was du bekommst
Eine Meldebestätigung. Bewahre sie gut auf – du brauchst sie für:
- Bankkonto und Handyvertrag,
- Familienbeihilfe und andere Leistungen,
- Anträge bei der MA 35 (Aufenthaltstitel).
Umzug und Abmeldung
- Ziehst du um, meldest du dich an der neuen Adresse an – wieder innerhalb von 3 Tagen.
- Ziehst du aus Österreich weg, meldest du dich ab.
Typische Fehler
- Formular ohne Unterschrift der Vermieterin bzw. des Vermieters.
- Frist verpasst – das kann eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen.
- Name anders geschrieben als im Reisepass.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich mich anmelden?
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug in die neue Wohnung.
Brauche ich einen Termin?
In Wien kann man meist ohne Termin zu einem Meldeservice kommen. Mit einer Terminbuchung geht es in der Regel schneller.
Wofür brauche ich die Meldebestätigung?
Ohne Meldebestätigung bekommst du oft kein Bankkonto und keinen Handyvertrag, und du kannst z. B. keine Familienbeihilfe beantragen.
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Aufenthalts-CheckQuellen
Dableib ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden (in Wien: MA 35).
