RWR-Karte plus für Vertriebene aus der Ukraine

Aktualisiert: · 3 Min. Lesezeit

Seit 1. Oktober 2024 können Vertriebene aus der Ukraine von ihrem vorübergehenden Status auf eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus umsteigen. Das ist ein regulärer Aufenthaltstitel: Er gilt als Niederlassung und öffnet den Weg zum Daueraufenthalt.

Neu (August 2026): Das Aufenthaltsrecht für Vertriebene wurde automatisch bis 4. März 2028 verlängert. Das BFA schickt dir den neuen Ausweis per Post – achte darauf, dass deine Meldeadresse stimmt.

Kurz gesagt: 12 Monate vollversicherte Arbeit in den letzten 24 Monaten + Deutsch A1 (oder Hochschulabschluss) + ausreichendes Einkommen + Ausweis für Vertriebene → Antrag bei der MA 35.

Wer kann umsteigen?

Du brauchst:

  1. Ausweis für Vertriebene.
  2. Beschäftigung: mindestens 12 Monate vollversicherte Beschäftigung in den letzten 24 Monaten – über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 551,10 € pro Monat). Selbständige zählen, wenn sie über der Versicherungsgrenze (2026: 6.613,22 € pro Jahr) bei der SVS versichert sind.
  3. Deutsch A1 – vor dem Antrag nachgewiesen durch ein Zertifikat von ÖIF, ÖSD, Goethe oder telc (max. 1 Jahr alt). Kein A1 nötig, wenn Modul 1 oder 2 schon erfüllt ist – auch durch einen der österreichischen Matura gleichwertigen Schulabschluss. Für Ukrainer:innen ist das in der Praxis ein Hochschulabschluss; über die Gleichwertigkeit entscheidet die MA 35.
  4. Ausreichendes Einkommen (siehe unten), Krankenversicherung und Unterkunft.
  5. Reisepass, der mindestens so lange gilt wie die Karte.

Wie viel Einkommen brauchst du (2026)?

Die MA 35 prüft, ob dein Einkommen den Lebensunterhalt deckt. Mindestens netto pro Monat:

HaushaltRichtsatz
Einzelperson1.308,39 €
Ehe- oder eingetragene Partner2.064,12 €
Je Kind+ 201,88 €
  • Miete, Kredite und Unterhalt über 386,43 € pro Monat (freie Station) kommen dazu. Beispiel: eine Person mit 800 € Miete → 1.308,39 + (800 – 386,43) = 1.721,96 €.
  • Bekommst du 13. und 14. Gehalt, wird netto × 14 / 12 gerechnet.
  • Auch das Einkommen von Partner:innen im Haushalt und Ersparnisse zählen; Geld von Verwandten nicht.

Prüf dich in einer Minute im Aufenthalts-Check – mit Einkommensrechner.

Wie lange gilt die Karte?

SituationGültigkeit
Standard1 Jahr, danach verlängerbar
Modul 1 erfüllt (Prüfung A2 oder gleichwertiger Abschluss) und mindestens 2 Jahre durchgehend in Österreich, Pass noch 3 Jahre gültiggleich 3 Jahre

Ist Modul 1 noch nicht erfüllt, verpflichtest du dich, es innerhalb von 2 Jahren zu erfüllen.

Warum sich der Umstieg lohnt

  • Planungssicherheit: Die Karte hängt nicht vom befristeten Vertriebenen-Status ab.
  • Weg zum Daueraufenthalt: Die Zeit mit der RWR-Karte plus zählt als Niederlassung. Nach 5 Jahren ist ein Daueraufenthalt – EU möglich (dafür brauchst du Modul 2, also B1).
  • Freier Arbeitsmarktzugang wie mit jeder RWR-Karte plus.

Schritt für Schritt

  1. Beschäftigungszeiten prüfen – den Versicherungsdatenauszug bekommst du bei der Sozialversicherung.
  2. Sprache: A1-Zertifikat – oder Hochschulabschluss mit beglaubigter Übersetzung (ggf. Apostille).
  3. Einkommen berechnen (Tabelle oben) und Nachweise sammeln: Lohnzettel, Arbeitsvertrag, Mietvertrag.
  4. Unterlagen sammeln: Ausweis für Vertriebene, Reisepass, biometrisches Foto, Krankenversicherung, Nachweise zu Unterkunft und Einkommen. Die vollständige Liste steht auf der Seite der MA 35.
  5. Antrag stellen bei der MA 35 in Wien (Gebühr 2026: 218 €) bzw. bei der zuständigen Behörde im Bundesland.

Typische Fehler

  • Beschäftigungsmonate falsch gezählt (geringfügige Anstellung zählt nicht).
  • Einkommen unter dem Richtsatz, weil die Miete über 386,43 € vergessen wurde.
  • Abschluss ohne beglaubigte Übersetzung.
  • Reisepass läuft bald ab – dann gilt die Karte nur so lange wie der Pass.

Häufige Fragen

Verliere ich meinen Vertriebenen-Status, wenn ich nicht umsteige?

Nein. Wer nicht umsteigt, kann weiterhin als vertriebene Person in Österreich leben und arbeiten – solange das Aufenthaltsrecht für Vertriebene gilt (es wurde automatisch bis 4. März 2028 verlängert – einen Antrag brauchst du dafür nicht).

Welches Deutsch-Niveau brauche ich?

Für den Antrag brauchst du Deutsch A1 – außer Modul 1 ist schon erfüllt, z. B. durch einen der Matura gleichwertigen Hochschulabschluss (die MA 35 entscheidet). Mit Modul 1 und mindestens 2 Jahren in Österreich gibt es die Karte gleich für 3 Jahre.

Wo stelle ich den Antrag in Wien?

Bei der Niederlassungsbehörde – in Wien ist das die MA 35 (Einwanderung und Staatsbürgerschaft).

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Quellen

Dableib ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständigen Behörden (in Wien: MA 35).